Beiträge Kiga + Krippe + Schulkinder

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Verbindliche Auskunft erhalten Sie gerne durch die Kita-Leitung.

Auszug aus der Kita-Ordnung >> § 6 – Elternbeitrag

[Elternbeitrag]

(1)       Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes.

(2)       Der Elternbeitrag wird in 12 monatlichen Beträgen erhoben.

(3)       Der Elternbeitrag ist monatlich im Voraus entsprechend der Anlage 2 zum Betreuungsvertrag (Elternbeitragsvereinbarung) zu entrichten. Der Beitrag wird durch die Trägerin per Lastschriftverfahren von dem Konto der Eltern abgebucht. Barzahlung ist nicht möglich.

(4)       Die Trägerin ist berechtigt, den Elternbeitrag zu Beginn eines jeden Betreuungsjahres neu festzusetzen. Darüber hinaus kann eine Anpassung des Elternbeitrages vorgenommen werden, sofern und soweit die allgemeine Kostenentwicklung dies erfordert. Die Trägerin hört den Elternbeirat bei der Festlegung des neuen Elternbeitrages an. Die Eltern werden schriftlich oder durch einen Aushang hierüber benachrichtigt.

(5)       Bei vorübergehender betriebsbedingter Schließung von Kindertageseinrichtungen und angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen wegen höherer Gewalt (beispielsweise wegen Naturereignissen wie Sturm, Hochwasser, außergewöhnlicher Hitze oder Epidemielagen) von mindestens sechs aufeinander folgenden üblichen Öffnungstagen werden die bereits monatlich im Voraus vereinnahmten Gebühren anteilig bei der nächstmöglichen Gebührenzahlung verrechnet oder zurückerstattet. Hierbei werden die tatsächlichen Kalendertage angesetzt und der Monat mit jeweils dreißig Tagen zugrunde gelegt. Satz 1 gilt nicht für die Schließzeiten oder soweit für die Betreuung der Kinder eine Ersatzlösung angeboten wurde.