update 20.01.2021
Der Corona Lockdown wird bis 14.02.2021 verlängert.
Das bedeutet, dass der Beschluss vom 13.12.2020 bis 14.02.2021 gilt.
Es wird eine Notbetreuung in der Kita angeboten. Diese Betreuung ist nur für den Notfall gedacht, für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben.
Eltern müssen das schriftlich bestätigen und ihren Bedarf anmelden.
Bedarf muss auch telefonisch in der Kita angemeldet werden.
20.01.2021
386. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung…
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung