16.03.2021 408. Newsletter – Klarstellende Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Betreff: 408. Newsletter – Kinderbetreuung StMAS


Bayerisches Staatsminsterium für Familie, Arbeit und Soziales16.03.2021408. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

 

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Klarstellende Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

In unserem 406. Kita-Newsletter haben wir Ihnen die aktuell geltenden Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen mitgeteilt. Mit der beigefügten Übersicht möchten wir Ihnen diese Regelungen auch zum Aushang oder zur Weitergabe nochmals auf einen Blick darstellen, um Ihnen die tagtägliche Arbeit zu erleichtern.

  • Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
    • Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
    • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
    • gelegentlichem Husten,
    • Halskratzen oder Räuspern,
    • kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).

    Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
    • leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
    • das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
    • das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.